chemische Trinkwasseranalyse nach technischen Vorgaben der Trinkwasserverordnung - u.a. pH-Wert, Leitfähigkeit, Elementanalyse, Anionenanalyse, TOC-Wert
- Artikel-Nr.: ICPA-Wasser-TVO-TrinkwasseranalyseC1
Bei dieser Untersuchung wird Ihre Wasserprobe nach technischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung auf folgende Parameter untersucht
Färbung, Geruch, Geschmack, Trübung, Leitwert, pH,
Ammonium, Nitrit, Nitrat, Eisen, Mangan, TOC, Calcium,
Magnesium, Kalium, Säurekapazität
Sie erhalten nach Ihrer Bestellung von uns ein Probenset zugeschickt, das Sie mit Ihrer Wasserprobe an uns zurückschicken.
Unser Labor erledigt den Rest und teilt Ihnen schnellstmöglich Ihre Ergebnisse mit.
Dazu fügen wir Ihnen leicht verständliche Vergleichswerte zu den einzelnen Ergebnissen bei. Sollten Sie nach Erhalt Ihrer Ergebnisse noch Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne für eine Beratung bereit.
Hinweis:
Für eine behördliche / amtliche Anerkennung der Untersuchungsergebnisse ist es erforderlich, dass die Proben akkreditiert genommen und gekühlt innerhalb von 24 Stunden im Labor eingehen.
Die Rücksendung sollte per DHL Express erfolgen (siehe Versandinfos).
Sie erhalten den Prüfbericht nach Eingang Ihrer Proben im Labor nach einer Bearbeitungszeit von circa 12 Werktagen.
Parameter dieser Trinkwasseruntersuchung
Im Rahmen dieser Trinkwasseranalyse werden folgende Parameter auf der Basis technischer Vorgaben der Trinkwasserverordung im akkreditierten Wasserlabor überprüft:
+ Färbung/Trübung
+ Geruch und Geschmack
+ Leitwert
+ pH-Wert
+ Ammonium-, Nitrit-, Nitrat-, Eisen-, Mangan-, Magnesium-, Calcium-, Kaliumgehalt
+ Gehalt an organischem Kohlenstoff (TOC=total organic Carbon)
+ Säurekapazität
Bitte beachten Sie, dass bei diesem Wasseranalyse Angebot die Probe von Ihnen entnommen werden muss.
Nach deutscher Rechtssprechung handelt es sich somit um eine nicht zertifizierte Probenahme -Eigenentnahme-,
welche ausschließlich Ihren persönlichen Zwecken dient und nicht amtlich ist.
Die Trinkwasserverordnung setzt grundsätzlich voraus, dass Untersuchungen, welche für behördliche oder
gerichtliche Zwecke dienen prinzipiell von einem zertifizierten Probenehmer entnommen werden müssen.
Durch die selbstständige Entnahme handelt es sich somit rechtlich um eine orientierende Untersuchung, unabhängig welches
Untersuchungsverfahren verwendet wird.
Somit gilt daher, dass es sich bei dieser Analyse um eine orientierende Untersuchung der eingeschickten Wasserprobe handelt,
welche nicht auf der Grundlage der Trinkwasserverordnung durchgeführt wird. Die Ergebnisse dieser Untersuchung dienen zur
Orientierung über die chemische Beschaffenheit des Wassers und können beispielsweise der Hausverwaltung,
den Wasserwerken oder dem Gesundheitsamt zur Bewertung vorgelegt werden.
Eine behördliche oder gerichtliche Anerkennung der Untersuchungsergebnisse ist ausgeschlossen.